::: Allgemeine Geschäftsbedingungen :::
Allgemeine Bedingungen über die Erbringung von Kalibrierungsleistungen (Stand: Mai 2006).
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Kalibrierung, Projektierung und Validierung von elektronischen Produktionsanlagen sowie Kalibrierung von Labormessgeräten (AVK). Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot
(1) Angebote sind bezüglich Preis, Inhalte
und Leistungsbedingungen freibleibend.
(2) Aufträge des Auftraggebers werden erst nach unserer
schriftlichen Bestätigung verbindlich. Diese kann auch
in Form einer Rechnung oder eines anderweitigen Leistungsnachweises
erfolgen.
3. Preise
(1) Es gelten jeweils unsere zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise, welche sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe verstehen.
4. Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10
Tagen unter Abzug des auf der Rechnung ausgewiesenen Skontobetrages
oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden
Abzug. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz
p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bleibt vorbehalten.
(2) Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuer
zu leisten.
5. Zahlungseingang - Erfüllung
Zahlungen gelten dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im Übrigen steht dem Auftraggeber die Einrede des nicht erfüllten Vertrages im gesetzlichen Umfang zu.
7. Leistungserbringung
(1) Die Leistungserbringung kann verbindlich
vereinbart werden; die verbindliche Vereinbarung einer Lieferfrist
muss schriftlich erfolgen.
(2) Die Leistungserbringung stellt eine dienstvertragliche
Leistung dar.
(3) An allen Ergebnissen, Daten und/oder Know-how die im Zuge
der Leistungserbringung durch uns entstehen verbleibt uns
ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, soweit dieses nicht
die Nutzung der geschuldeten Leistung durch den Auftraggeber
wesentlich beeinträchtigt.
8. Höhere Gewalt
Umstände höherer Gewalt befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von den beiderseitigen Verpflichtungen. Werden in Folge der Störung die Leistungszeiten um mehr als 4 Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt.
9. Gesamthaftung
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen
ausgeschlossen, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten
handelt und dann aber auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Ansprüche des Auftraggebers aus zwingender gesetzlicher
Haftung bleiben unberührt. Unberührt bleibt auch
der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz statt der
Erfüllung. Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers wegen der Verletzung des Körpers, der
Gesundheit oder des Lebens.
(2) Unsere Haftung ist in diesen Fällen vertragsmäßig
auf den für das jeweilige Geschäft vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
bleibt unberührt.
10. Vertragserfüllung
Durch den dienstvertraglichen Charakter unserer Leistungen können Beanstandungen nur dann anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 6 Tagen nach Erbringung schriftlich vorgebracht werden. Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Rügen sind wir zur nochmaligen Erbringung berechtigt. Soweit auch diese fehlschlägt, ist der Auftraggeber zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.
11. Verjährung
(1) Es verjähren alle Ansprüche des Auftraggebers aus welchen Rechtsgründen auch immer in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten gelten gesetzlichen Fristen.
12. Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des Wiener-UNCITRAL-Übereinkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Biberach.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bei Geschäften mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das für Biberach zuständige Gericht. Dies auch für Wechsel- und Scheckklagen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVK ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Partner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Dies gilt nicht, sofern die Unwirksamkeit auf einem Verstoß gegen Abschnitt 2 des Buches 2 des BGB mit der Überschrift „Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen“ beruht. In diesem Falle gilt die gesetzliche Regelung.
16. Keine Geltung früherer Bedingungen
Mit der Ausgabe dieser AVK werden alle früheren Bedingungen ungültig.
Sie können unsere Geschäftbedingungen auch hier im PDF-Format downloaden.
Download: Geschäftsbedingungen (PDF-File)
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